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Standorte Einrichtungen

Offene Freizeittreffs

Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit nach § 11 Abs. 2 SGB VIII sind Begegnungs-, Lern- und Sozialisationsorte, die junge Menschen unmittelbar und unabhängig von ihren Eltern ansprechen und von ihnen freiwillig wahrgenommen werden. Offene Kinder- und Jugendarbeit hat eine familienergänzende Funktion. Sie versteht sich als Feld des sozialen Lernens, das junge Menschen in der bewussten, eigenverantwortlichen Entwicklung ihrer Persönlichkeit unterstützt und eine zunehmend selbständige Orientierung in der Gesellschaft ermöglicht. Offene Kinder- und Jugendarbeit fördert aktiv die Entwicklung von Stärken und Kompetenzen sowie die Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen. Sie vermittelt Werte, unterstützt die gesellschaftliche Integration und Inklusion und bietet diskriminierungsfreie Räume.

Kinder- und Jugendkulturarbeit

Kinder- und Jugendkulturarbeit als kulturelle Bildung in ihrer Orientierung auf junge Menschen ist eine besondere Ausprägung der Jugendarbeit entsprechend § 11 Abs. 3 Nr. 1 SGB VIII. Die differenzierten Angebote in verschiedenen künstlerischen Sparten befähigen junge Menschen, ihre handwerklichen, gestalterischen und künstlerischen Anlagen und Fähigkeiten zu entwickeln. Dabei beschränkt sich die Kinder- und Jugendkulturarbeit keineswegs auf die reine Vermittlung künstlerischer Techniken. Vielmehr bietet sie jungen Menschen auf diesem Weg Experimentierräume, in denen sie ihre Kreativität, Sensibilität und Spontanität entwickeln können. Mithilfe künstlerischer Ausdrucksformen setzen sie sich aktiv mit gesellschaftlichen Fragen auseinander und finden Möglichkeiten, eigene Ideen und Interessen auszudrücken.

Familienbildung

Die Familienbildung ist eine Form der Allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie. Ziel ist es, die elterlichen Kompetenzen im Erziehungsprozess und bei der Gestaltung des Familienlebens zu unterstützen. Angebote der Familienbildung befähigen Eltern, ihre Erziehungsverantwortung wahrzunehmen und deren Potenziale und Ressourcen zu mobilisieren. Über die Einbeziehung der Familien in das Gemeinwesen können außerdem positive Beziehungen zwischen der Familie und ihrer Umwelt gestaltet werden.

Schulsozialarbeit

Schulsozialarbeit hat zum Ziel, die Schüler/-innen bei der Bewältigung individueller Problemlagen und der Entwicklung einer Lebens- und Berufsperspektive zu unterstützen, das Klassen- und Schulklima zu verbessern sowie Eigeninitiative, soziale Kompetenz und Mitbestimmung zu fördern. Durch ihren niedrigschwelligen und aufsuchenden Charakter ist Schulsozialarbeit Prävention und Intervention und hat schwerpunktmäßig jene Schüler/-innen im Blick, die aufgrund sozialer Benachteiligungen und/oder individueller Beeinträchtigungen auf besondere Unterstützung angewiesen sind.

Mobile Jugendarbeit

Durch Mobile Jugendarbeit/Streetwork nach §§ 11 und 13 SGB VIII wird jungen Menschen die gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Neben Einzelfallhilfe, Gruppenarbeit und aktivierender Gemeinwesenarbeit ist das Aufsuchen (Streetwork) in ihrer unmittelbaren Lebenswelt grundlegendes Element innerhalb des Arbeitsfeldes. Ziel ist es, die strukturellen Lebensbedingungen und Perspektiven junger Menschen nachhaltig zu verbessern. Die Zielgruppe der Angebote sind junge Menschen die in besonderer Weise auf Hilfe und Unterstützung angewiesen sind. Alleine, in Gruppen, Cliquen oder Szenen zusammengeschlossen, sind sie von Ausgrenzung und Stigmatisierung bedroht oder betroffen, werden von anderen Angeboten der Jugendhilfe nicht oder nicht adäquat erreicht und ihr überwiegender Lebens- und Sozialisationsort ist – zumindest zeitweise – der öffentliche Raum und die Straße.

weitere Partner

Weitere Partner sind relevante Kooperationspartner außerhalb der Kinder- und Jugendförderung.